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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite abkommen60jahre.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.abkommen60jahre.de.

Die Internetseite www.abkommen60jahre.de ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2021 von Benjamin Bädorf erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.